Wofür ist die Schlichtungsstelle Mobilität zuständig?
Die Schlichtungsstelle Mobilität ist für Streitfälle im öffentlichen Personenfernverkehr zuständig - mit der Bahn, dem Flugzeug, der Fähre oder dem Bus. Immer dann, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Fernverkehrsreise ein Problem hatten und die Antwort auf Ihre Beschwerde beim verantwortlichen Verkehrsunternehmen nicht zufriedenstellend ist, können Sie sich an uns wenden.
- Bei Bahnreisen bearbeiten wir Fälle, die den Personenfernverkehr ab einer Reisestrecke von 50 km betreffen.
- Bei Fällen aus dem Flugverkehr ist die Schlichtungsstelle nur zuständig, wenn die Fluggäste von einem deutschen Flughafen gestartet bzw. dort gelandet sind oder mit einer deutschen Fluggesellschaft geflogen sind.
- Wir bearbeiten keine Fälle, die den reinen Nahverkehr unter 50 km betreffen und auch keine Pauschalreisen.
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