Schlichtung und mehr...
Die Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) verhilft Reisenden im öffentlichen Personenfernverkehr zu ihren Rechten. Die Schlichtungsstelle vermittelt in individuellen Streitfällen zwischen Fahrgästen und Unternehmen, bevor es zum Rechtsstreit kommt. Dabei sind alle Probleme von Interesse, die rund um eine Zug-, Bus-, Flug- oder Schiffsreise entstehen können: Verspätungen, Überbuchungen, verpasste Anschlüsse, Unregelmäßigkeiten in der Gepäckbeförderung, falsche Informationen, zu teure Fahrkarten, zu hohe Gebühren, mangelhafter Service etc.
Was ist Schlichtung?
Schlichtung ist ein modernes Konfliktlösungsverfahren, eine Form der außergerichtlichen Streitbeilegung. Ein unparteiischer Dritter (SchlichterIn) prüft den Sachverhalt, erarbeitet einen individuellen Schlichtungsvorschlag und vermittelt so in einem vorhandenen Streitfall.
Neben der Durchführung von Schlichtungsverfahren ist auch die Information ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit.
- Sie haben eine aus Ihrer Sicht mangelhafte Leistung eines Verkehrsunternehmen erfahren und meinen, einen Anspruch auf Entschädigung zu haben? Die Schlichtungsstelle informiert Sie. Anspruchsgrundlagen und Details dazu finden Sie auf unserer Seite Ihre Rechte.
- Sie haben ein Einigungsangebot vom Verkehrsunternehmen bekommen und wissen nicht, ob Sie es annehmen sollen? Die Schlichtungsstelle klärt auf.
- Darüber hinaus gibt die Schlichtungsstelle Mobilität praktische Informationen und Tipps für Ihre Reise, damit unangenehme Situationen und Konflikte im Vorfeld vermieden werden können. Lesen Sie hierzu unsere Tipps für Ihre Reise.
Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren erfolgt für beide Konfliktbeteiligten auf der Basis der Freiwilligkeit. Keiner kann zur Teilnahme verpflichtet werden.
Lufthansa und Air Berlin lehnen die Kooperation mit der Schlichtungsstelle Mobilität zur Zeit ab. Dies gilt ebenso für die Fluggesellschaften Condor, Germanwings, British Airways, Easyjet und Ryan Air. Sollten Sie uns entsprechende Probleme jedoch trotzdem schildern wollen, ist dies ein wichtiger Beitrag zur Dokumentation der Lage im Flugverkehr.
Small claims − Klagen bei geringfügigen Forderungen innerhalb Europas:
Neben der außergerichtlichen Streitbeilegung gibt es nun auch seit neuestem die Möglichkeit, geringfügige, grenzüberschreitende Forderungen auf dem Klageweg innerhalb Europas einfacher geltend zu machen. Dies regelt die seit dem Januar 2009 geltende Verordnung (EG) Nr. 861/2007 (pdf, 1,35 MB).
Unter sogenannten „geringfügigen Forderungen” versteht man Forderungen unter 2.000 EUR.
Die Schwierigkeiten in einer grenzüberschreitenden Rechtssache rasch eine kostengünstige Entscheidung zu erwirken sind relativ groß. Die zu erwartenden Kosten stehen größtenteils in keinem Verhältnis zum Streitwert; häufig kann das Prozesskostenrisiko auch nicht richtig ermittelt werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist immer dann anwendbar, wenn es sich um eine grenzüberschreitende Zivilrechtssache handelt, deren Streitwert die 2.000 EUR nicht überschreitet. Ausnahmen bestehen zum Beispiel für Ansprüche aus dem Arbeitsrecht oder Ehe- und Unterhaltsrecht.
Vorteil dieses Verfahren gegenüber einem herkömmlichen Verfahren ist, dass das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ausschließlich über Formblätter geführt wird. Dies führt zur Vereinfachung des Hergangs. Zudem wird die Anerkennung und die Vollstreckung von Urteilen, die durch dieses Verfahren erwirkt werden, deutlich vereinfacht.
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