Welche anderen Einrichtungen sind relevant?

Bei Problemen im Nahverkehr in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gibt es die Möglichkeit, sich an die dortigen Ombuds- oder Schlichtungsstellen zu wenden. Unter folgenden Adressen können Sie diese Einrichtungen erreichen:

Ombudsstelle Nahverkehr Bayern
c/o VDV-Landesgruppe Bayern
Postfach 202052
80020 München
Tel.: 089-470 24 84
http://www.vdv.de/b_und_b/ombudbayern.html

Schlichtungsstelle Nahverkehr NRW
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0221-380 9 380
Fax: 0211-380 9 666
info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de
www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

Ombudsstelle Nahverkehr Baden-Württemberg
c/o VDV-Landesgruppe Baden-Württemberg
Postfach 80 10 06
70510 Stuttgart
Tel.: 0711-78852641
Fax: 0711-788552641
email: vdv.bw@mail.ssb-ag.de

Bei Beschwerden über Pauschalreisen empfehlen wir Ihnen, eine Verbraucherzentrale in Ihrer Region zu kontaktieren. Dort finden regelmäßig kostenpflichtige Rechtsberatungen zum Thema Reiserecht statt.

Für Flugverkehrsfälle, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen, z.B. bei Problemen während eines Fluges zwischen zwei EU-Ländern außerhalb Deutschlands mit einer nicht-deutschen Airline, wenden Sie sich bitte an das Europäische Verbraucherzentren. Die Adressen dazu finden Sie in der folgenden Liste.

Das Luftfahrtbundesamt (LBA) nimmt ebenfalls Ihre Beschwerden über Fluggesellschaften auf. Als Bundesbehörde ist das LBA für die Durchsetzung der Fluggastrechte-Verordnung der EU zuständigt. Das LBA achtet darauf, dass  die einzelnen Gesellschaften die Verordnung über die Flugastrechte einhalten. Falls sie dagegen verstoßen, kann es  weiterführende Maßnahmen einleiten. Es ist jedoch nicht zuständig für die Beilegung Ihres Streitfalles. Eine außergerichtliche Einigung zwischen Ihnen und der betreffenden Gesellschaft wird von uns, der Schlichtungsstelle Mobilität, eingeleitet. Die Aufgaben des LBA und der Schlichtungsstelle unterscheiden sich daher grundlegend nach dem öffentlich-rechtlichen Interesse und dem individuellen privat-rechtlichen Interessenausgleich. Das LBA erreichen Sie hier.

Seite weiterempfehlenSeite drucken