Nutzen der außergerichtlichen Schlichtung
...für Verbraucher und Verbraucherinnen
Insgesamt erfährt die Schlichtungsstelle ein positives Echo. Viele Kommentare von Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern drücken Erleichterung und Freude darüber aus, dass es nunmehr eine Einrichtung gibt, die bei Problemen mit einer Fernverkehrsreise kompetent und unbürokratisch vielfältige Hilfestellung leistet.
In vielen Fällen werden bereits durch die umfassenden Informationsleistungen der Schlichtungsstelle Probleme gelöst. Als niedrigschwelliges Angebot ist die außergerichtliche Schlichtung außerdem eine attraktive Alternative zum ordentlichen Gerichtsverfahren.
Eine aktuelle Internetseite mit vielen Tipps für die Reise und einem guten Überblick über alle einschlägigen Anspruchsgrundlagen ergänzen diese Angebote an die Verbraucher und Verbraucherinnen.
Die Ergebnisse der Schlichtungsarbeit werden kontinuierlich ausgewertet und veröffentlicht. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse tragen dazu bei, strukturelle Defizite im öffentlichen Personenfernverkehr offen zu legen und Verbesserungsvorschläge zu entwickeln. Dadurch wird die Position der Verbraucher und Verbraucherinnen generell gestärkt. Die Durchsetzung der aktuellen Fahr- und Fluggastansprüche wird erheblich erleichtert.
...für die Unternehmen
Die Unternehmen profitieren von der außergerichtlichen Schlichtung, weil Kunden und Kundinnen, die durch den Ärger bei ihrer Reise schon eine stark ablehnende Position gegenüber dem Unternehmen eingenommen haben, nun durch die Bemühungen der Schlichtungsstelle beschwichtigt werden. Kundenbindung und Imagegewinn sind eindeutig die Vorteile auf Unternehmensseite.
...für die Volkswirtschaft
Durch die Arbeit der Schlichtungsstelle werden die Gerichte entlastet. Ein möglicherweise vor Gericht ausgefochtener Streit wird entbürokratisiert, „schlank” von unnötigen Kosten und Umständen befreit zu einer Einigung gebracht. Sollte keine Einigung erzielt werden, steht immer noch der Weg zu den Gerichten offen.
Ein Faltblatt mit den wesentlichen Inhalten können Sie hier downloaden (pdf, 218 kB).
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