Ihre Rechte
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Ob kurze oder lange Ausflüge mit der Bahn oder dem Flieger, geschäftlich oder zur Erholung - Verkehrsmittel sollten den Reisenden komfortabel und entspannt ans Ziel bringen. In der Realität aber verlaufen nicht alle Reisen reibungslos, Züge sind verspätet, Flüge fallen aus, es mangelt am Service, oder das Gepäck kommt nicht an. Bei den meisten Dienstleistungen haben KundInnen weitreichende und einheitliche Gewährleistungsrechte. Im öffentlichen Verkehr aber, werden Rechte zum Teil gesetzlich ausgeschlossen, oder es existiert eine unüberschaubare Vielzahl von Vorschriften nebeneinander, die es den Reisenden schwer macht, ihre Rechte zu erkennen. Dabei unterscheiden sie sich nicht nur nach den verschiedenen Verkehrsmitteln, sondern zum Teil auch von Verkehrsunternehmen zu Verkehrsunternehmen - je nachdem, was deren Allgemeine Geschäftsbedingungen vorsehen.
Auf den folgenden Seiten geben wir, unterschieden nach Bahn und Flug, einen detaillierten Überblick über die rechtliche Situation.
ACHTUNG:
Haben Sie Ihre Reise über einen Reiseveranstalter gebucht und/oder haben Sie auch gleichzeitig eine Unterkunft (Hotel, Appartement) oder eine andere Leistung (z.B. Transfer) dazugebucht?
Dann handelt es sich wahrscheinlich um eine Pauschalreise (pdf, 43 kB). Dafür sind wir nicht zuständig, denn hier gilt das Reiserecht. Wir bearbeiten nur Fälle aus dem öffentlichen Fernverkehr! Bitte wenden Sie sich an den Reiseveranstalter und/oder eine Verbraucherzentrale in der Nähe. Adressen finden Sie hier.
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