Fahrräder und Tiere
Mitnahme von Fahrrädern
8.1 Mitnahmemöglichkeit
Die Mitnahme von Fahrrädern ist in Zügen der Produktklasse C mit Ausnahme des IR und in Zügen, die mit oder gekennzeichnet sind, möglich. Die Beförderung kann bei Platzmangel abgelehnt werden. In Zügen mit dem Symbol ist die Mitnahme von Fahrrädern reservierungspflichtig. In Zügen der Produktklasse ICE ist die Mitnahme von Fahrrädern ausgeschlossen.
8.2 Beschränkungen
Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf zweirädrige einsitzige Fahrräder, zusammengeklappte Fahrradanhänger und Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor beschränkt. In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden.
8.3 Unterbringung
In Zügen, die mit gekennzeichnet sind und in Zügen der Produktklasse C mit Ausnahme des IR ohne besondere Kennzeichnung, dürfen Fahrräder nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen, Fahrradabteilen und Gepäckwagen untergebracht werden.
Fahrräder
Fahrräder können nur in entsprechend gekennzeichneten Zügen mitgenommen werden. In Nahverkehrszügen mit dem Symbol
ist die Mitnahme von Fahrrädern nicht reservierungspflichtig. Bei Platzmangel kann die Beförderung abgelehnt werden. In Zügen mit dem Symbol
ist die Mitnahme von Fahrrädern generell reservierungspflichtig. Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen, für welches eine Fahrradkarte erworben werden muss.
Bitte beachten Sie, dass im ICE keine Fahrradmitnahme möglich ist.
Tiere
Lebende Haustiere können ohne eigene Fahrkarte nur dann mitgenommen werden, wenn sie die Größe einer Hauskatze nicht überschreiten, in einem entsprechenden Behältnis untergebracht und ungefährlich sind.
Für mitgeführte Hunde, die angeleint sein müssen und einen Maulkorb tragen müssen, ist der ermäßigte Fahrpreis zu entrichten, d.h. die Hälfte des Normalpreises. Sparpreise gelten für Hunde nicht.
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