Fahrkarten

Fahrkartenautomat

Foto: Sebastian Koch

Erwerb

  • Geben Sie beim Kauf einer Fahrkarte möglichst genau Ihre Reisewünsche an. Wollen Sie möglichst schnell an Ihr Ziel kommen oder ist Ihnen eine preisgünstigere Variante lieber, auch wenn die Reise dadurch länger dauert? Vergewissern Sie sich, ob Ihre Wünsche berücksichtigt wurden.
  • Überprüfen Sie sofort nach Erhalt der Reiseunterlagen die Angaben über Ihre Reise auf Ihrem Fahrschein und auf Ihrer Reservierung genau auf ihre Richtigkeit. Stimmen Reisedatum, Datums- und Zugangaben auf dem Fahrschein und der Reservierung überein? Wenden Sie sich bei Fragen an die zuständigen DB-MitarbeiterInnen.
  • Fahrkarten können nur in nicht reservierungspflichtigen  Fernverkehrszügen (ICE, IC/EC) und im reservierungspflichtigen ICE-Sprinter erworben werden. Es gilt beim Kauf im Zug immer der Bordpreis. Der Bordpreis setzt sich zusammen aus dem Normalfahrpreis und einem Aufschlag von zehn Prozent vom Normalpreis, mindestens jedoch 2 Euro und höchstens 10 Euro. Der Bordpreis wird allerdings nicht immer fällig. Falls Sie im Besitz einer „Fahrkarte Anfangsstrecke” sind, am Startbahnhof weder ein Schalter geöffnet noch ein Fahrkartenautomat mit Bargeldfunktion vorhanden war, müssen Sie den Bordpreis-Zuschlag nicht zahlen.
  • In Nahverkehrszügen können in der Regel keine Fahrkarten gekauft werden. Achten Sie unbedingt auf die unterschiedlichen Bedingungen in den verschiedenen Verkehrsverbünden, so sind in manchen Verkehrsverbünden die Fahrscheine nur dann gültig, wenn sie entwertet wurden.
  • Automatenstandorte können auf der Internetseite der DB AG für jeden Bahnhof abgefragt werden.
  • Stellen Sie beim geplanten Kauf am Automaten fest, dass dieser kaputt ist, vermerken Sie sich den Standort und die Nummer des Automaten. So können Sie ggf. beweisen, dass es Ihnen unmöglich war, einen Fahrschein zu erwerben.

Umtausch

  • Beachten Sie unbedingt die Sonderbedingungen beim Umtausch für Sparpreistickets. Ein Umtausch ist nur vor dem ersten Geltungstag gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro möglich.
  • Sonderangebote wie das „Schönes-Wochenend-Ticket” oder „Dauer Spezial Tickets” können gar nicht umgetauscht werden.
  • Beachten Sie bitte die Besonderheiten bei Umtausch/Rückgabe von OnlineTickets. Diese können vor dem ersten Geltungstag nur online über www.bahn.de über den Bereich "Buchungsrückschau" gegen Gutschrift des bezahlten Fahrpreises zurückgegeben werden. Ab dem ersten Geltungstag erfolgt die Erstattung durch Übersendung der Fahrkarte mittels Postsendung an das Servicecenter (DB Vertrieb GmbH, Fulfillment-Center, Postfach 60 05 03, 22205 Hamburg, Telefon: 01805-10 11 11,Telefax: 01805-10 15 10 , E-Mail: fahrkartenservice@bahn.de). Dies gilt sowohl für online gekaufte als auch für online bestellte und per Postversand zugestellte Fahrkarten.

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