Fahrgastrechte ab 29.07.09
Seit dem 29. Juli 2009 gilt das Gesetz für mehr Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Damit gibt es in Deutschland erstmals gesetzlich festgeschriebene Fahrgastrechte für Reisende im Bahnverkehr. Die neuen Rechte im Schienenpersonennah- und Schienenpersonenfernverkehr regelt nun das „Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (pdf, 52 kB) an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (pdf, 205 kB) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr”.
Dieses Gesetz zieht die Geltung der europäischen Verordnung vor und ergänzt zusätzlich die Rechte der Fahrgäste im Nahverkehr.
Die meisten Eisenbahnverkehrsunternehmen haben sich bereit erklärt, diese Rechte bereits dann anzuwenden, wenn eine Verspätung, ein Ausfall des Zuges oder einer Anschlussversäumung ab dem 29. Juli 2009 eingetreten ist.
Bisherige Ausgleichs- und Erstattungsleistungen beruhten auf freiwilligen Selbstverpflichtungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen − zum Beispiel der Kundencharta der DB AG (pdf, 68 kB) − , sowie Aufgabenträger des Nahverkehrs und der Verkehrsverbünde.
Im Fernverkehr gelten schon jetzt die gleichen Regelungen wie ab dem 3. Dezember 2009, mit Ausnahmen. Ab dem 3. Dezember tritt dann in ganz Europa die „Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (pfd, 205 kB) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr” in Kraft.
Die Rechte im Nahverkehr bestimmen sich unter anderem durch Regelungen in der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO), namentlich im § 17 EVO. Die Schlichtungsstelle Mobilität ist für den Fernverkehr zuständig. Wenn Sie sich auch über die Regelungen im Nahverkehr informieren möchten, finden Sie hier: Besonderheiten im SPNV (pdf, 233 kB).
Fragen der Haftung bei Unfällen sind durch das Haftpflichtgesetz geregelt.
Fahrgastrechte auf europäischer Ebene
Das Europäische Parlament hat am 25. September 2007 das sog. Dritte Eisenbahnpaket verabschiedet. Es sieht u.a. die Marktöffnung für grenzüberschreitende Personenverkehrsdienste zum 1. Januar 2010 vor, ferner eine deutliche Stärkung der Fahrgastrechte sowie Mindestanforderungen für die Qualifikation und damit die Zertifizierung von Lokführern.
Die neue Fahrgastrechtverordnung wird am 3. Dezember 2009 in Kraft treten. Sie wird wie vom Europäischen Parlament gefordert, für alle Eisenbahnfahrten und -dienste gelten, und nicht - wie ursprünglich vorgesehen - nur für Fahrgäste im grenzüberschreitenden Verkehr. Die Verordnung regelt u.a. Entschädigung bei großen Verspätungen, die Haftung der Unternehmen für die Fahrgäste und deren Gepäck, den Transport von behinderten Personen sowie die von den Eisenbahnunternehmen bereitzustellenden Informationen.
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