Fahrgastrechte
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Hier finden Sie detaillierte Angaben zur Ihren Rechten, wenn Sie mit der Bahn unterwegs sind. Folgende Bereiche haben wir für Sie zusammengestellt:
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Entschädigung bei einer Verspätung ist in der Kundencharta und den Beförderungsbedingungen der Bahn geregelt. Verspätung Bahn bedeutet mehr als 60 Minuten Verspätung im Fernverkehr. Dies gilt auch bei verpassten Anschlüssen, wenn der Fahrgast am Zielort, erreicht mit dem Fernverkehrszug, eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hat.
Die Entschädigung wird in Reisegutscheinen ausgezahlt und errechnet sich am tatsächlich gezahlten Fahrpreis.
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