Fahrgastrechte
Die Fahrgastrechte haben sich zum 29. Juli 2009 durch die Geltung eines neuen Fahrgastrechtegesetzes erheblich verändert.
Grundsätzlich gehen Sie beim Erwerb eines Bahntickets einen Bahnbeförderungsvertrag ein, der gemäß §§ 631 ff BGB ein Werkvertrag ist. Viele Fragen der Haftung für Verspätung und Ausfall von Zügen sowie für die Gepäckhaftung sind jedoch spezialgesetzlich geregelt. Fragen der Haftung bei Unfällen sind durch das Haftpflichtgesetz geregelt.
Mehr Informationen zu den neuen Fahrgastrechten sowie zu den bisher geltenden Regelungen finden Sie auf den unten aufgeführten Seiten.
Nähere Erläuterungen finden Sie außerdem zu den Themen Zugausfall und Verspätung, der Mitnahme von Fahrrädern und Tieren sowie zu Gepäck und Unfällen.
Bitte schauen Sie auch auf unsere Seite „Tipps für Ihre Reise”. Unter der Rubrik Bahnreise finden Sie Nützliches zur Gültigkeit von Fahrscheinen und vieles mehr.
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