Fahrgastrechte

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Beim Erwerb eines Bahntickets gehen Sie einen Bahnbeförderungsvertrag ein, der gemäß §§ 631 ff BGB ein Werkvertrag ist.  Dennoch sind sämtliche Fragen der Haftung für Verspätung und Ausfall von Zügen sowie für die Gepäckhaftung spezialgesetzlich geregelt, nämlich durch die Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Fragen der Haftung bei Unfällen sind durch das Haftpflichtgesetz geregelt.

Mehr Informationen zu den Fahrgastrechten finden Sie auf der Seite "Fahrgastrechte Einführung". Nähere Erläuterungen finden Sie außerdem zu den Themen Zugausfall und Verspätung, der Mitnahme von Fahrrädern und Tieren sowie zu Gepäck und Unfällen.

Bitte schauen Sie auch auf unsere Seite „Tipps für Ihre Reise”. Unter der Rubrik Bahnreise finden Sie Nützliches zur Gültigkeit von Fahrscheinen und vieles mehr.

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