BahnCard
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BahnCard-Antrag. |
- BahnCard 25 und BahnCard 50 können nur im Abo bezogen werden. Das Abo verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr. Die Kündigung muss fristgerecht (spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit) schriftlich beim BahnCard-Service in 60645 Frankfurt (Main) erfolgen. Eine Kündigung ist auch per Fax möglich unter 01805-121998. Sinnvoll ist es, sich eine Faxbestätigung ausgeben zu lassen. Im Zweifelsfall kann so nachgewiesen werden, wann die Kündigung erfolgte.
- Erfragen Sie beim Kauf einer BahnCard genau, welche BahnCard für Sie am günstigsten ist. Wichtig sind Fahrverhalten, wie Häufigkeit und Entfernung. So kann die für Sie günstigste BahnCard ermittelt werden. Informationen (pdf-Datei, 105 kB) dazu finden Sie in der pdf-Datei und auf der Internetseite des VCD.
- Lassen Sie sich in jedem Fall eine Kopie Ihres Bahn-Card-Abo-Vertrages aushändigen oder fordern Sie eine Kopie beim BahnCard-Service in 60645 Frankfurt (Main) an.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann die BahnCard 50 zum ermäßigten Tarif von derzeit 110,00 Euro erworben werde. Eine ermäßigte BahnCard 50 erhalten u.a. Senioren, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Bei einem laufenden BahnCard-Vertrag erfolgt erfahrungsgemäß keine automatische Umstellung auf den ermäßigten Tarif. Wir empfehlen daher, die BahnCard 50 fristgerecht zu kündigen und eine neue zum ermäßigten Tarif zu beantragen.
- Eine BahnCard wird zu den jeweils geltenden BahnCard-Bedingungen ausgegeben. Dies gilt auch für Folgekarten im Abo. Ändern sich die Bedingungen, werden diese dem/der BahnCard-InhaberIn schriftlich mitgeteilt. Lesen Sie daher aufmerksam die Schreiben des BahnCard-Services. Sind Sie mit den Änderungen nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit einer Kündigung innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Mitteilung, wiederum in schriftlicher Form.
- Die BahnCard muss bei jeder Fahrt im Original mitgeführt werden. Zwar ist es so, dass im System der Bahn ersichtlich ist, ob Reisende eine BahnCard besitzen, laut Beförderungsbedingungen besteht jedoch die Pflicht, die BahnCard im Original mitzuführen. Beim Vergessen der BahnCard wird eine Nachzahlung von 25 bzw. 50 Prozent des Bordpreises (siehe hierzu auch unter "Fahrkarten") fällig. Dieser Betrag kann innerhalb von 14 Tagen durch Vorlage einer gültigen BahnCard auf 15 Euro reduziert werden. Bei Nichteinhalten dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf die Erstattung des Betrages.
- Eine Railplus-Ermäßigung wird nur auf Normalfahrscheine gewährt.
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