Aufhebung der Zugbindung
- Wenn aufgrund einer Verspätung ein Anschlusszug, für den eine Zugbindung besteht, nicht mehr erreicht wird, kann die Zugbindung aufgehoben werden. Dafür sollte sich der/die Reisende die Verspätung bescheinigen und beim Servicepoint eine Aufhebung der Zugbindung ausstellen lassen. Dies gilt sowohl bei Verspätungen in Fern- als auch in Nahverkehrszügen.
- Am Geltungstag eines Sparpreistickets kann gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 15 Euro sowie der Zahlung des Differenzbetrages zum Normalpreis eine Zusatzkarte erworben werden, die Zugbindung wird dadurch aufgehoben. Ein Umtausch oder eine Erstattung ist jedoch ausgeschlossen.
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