Ablauf der Schlichtung
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Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie in jedem Fall eine Eingangsbestätigung und das Ergebnis einer ersten Prüfung des Sachverhalts. Allgemeine Anfragen oder Anliegen, die nicht einem Schlichtungsverfahren zugeführt werden, bearbeiten wir in der Regel innerhalb einer Woche. Bei Fällen, in denen voraussichtlich ein Schlichtungsverfahren eingeleitet wird, liegt unsere derzeitige Bearbeitungszeit bei zwei bis vier Monaten. Wir unterbreiten Ihnen und dem betreffenden Verkehrsunternehmen dann ggf. einen Schlichtungsvorschlag. Diesen können Sie und das Unternehmen innerhalb von vier Wochen annehmen oder ablehnen. Kann keine Einigung erzielt werden, steht es Ihnen frei, den Rechtsweg einzuschlagen.
Um keine falschen Hoffnungen zu wecken: Es gibt abweichend von der Regel immer wieder Fälle, deren Bearbeitung längere Zeit dauert oder nicht zu einer Schlichtung führen. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Wir informieren Sie jeweils individuell von Fall zu Fall.
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